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Contribution Details

Type Master's Thesis
Scope Discipline-based scholarship
Title Die steuer- und handelsrechtliche Behandlung der direkt sowie indirekt im Konzern gehaltenen eigenen Aktien: Das Konzept der direkten Teilliquidation in Theorie und Praxis
Organization Unit
Authors
  • Livia Fumagalli
Supervisors
  • Kjell G. Nyborg
Language
  • German
Institution University of Zurich
Faculty Faculty of Business, Economics and Informatics
Number of Pages 115
Date 2018
Zusammenfassung Eigene Aktien können von der Gesellschaft direkt oder indirekt über die Beherrschungskette mittels einer Tochtergesellschaft erworben werden. Der Erwerb von eigenen Aktien stellt ein Schnittstellenthema zwischen Handels- und Steuerrecht dar. Mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsrechtes im Jahr 2013 wurden neue Bilanzierungsvorschriften für den direk-ten Erwerb der eigenen Aktien eingeführt. In der Folge werden der direkte und indirekte Er-werb handelsrechtlich unterschiedlich behandelt. Grundsätzlich gilt im Schweizer Steuerrecht das Massgeblichkeitsprinzip des Handelsrechts. Das Steuerrecht, nicht aber das Handelsrecht, setzt den Erwerb von eigenen Aktien unter gewissen Bedingungen einer Entreicherung der Gesellschaft respektive einer direkten Teilliquidation gleich. Das Eintreten der direkten Teilli-quidation führt zu verrechnungs- und direktsteuerlichen aber auch buchhalterischen Konse-quenzen auf Ebene der Gesellschaft und deren Aktionären. Dies führt dazu, dass das Mass-geblichkeitsprinzip teilweise durchbrochen wird und die Steuerbilanz von der Handelsbilanz abweichen kann. Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die handels- sowie steuerrechtlichen Grund-lagen des direkten sowie indirekten Erwerbs abzuhandeln sowie die unterschiedliche bilanziel-le Behandlung und allfällige Unklarheiten anhand eines fiktiven Beispiels zu beleuchten. Mit-hilfe von Experteninterviews soll zudem die Umsetzung in der Praxis sowie mögliche Kritik und Probleme in diesem Zusammenhang aufgezeigt werden. Die Untersuchung hat ergeben, dass die direkte Teilliquidation im Zusammenhang mit dem Erwerb von eigenen Aktien in der Theorie verständlich ist und weitgehend akzeptiert wird, die Umsetzung jedoch in der Praxis, insbesondere beim indirekten Erwerb, nicht ganz durchdacht ist und einige Probleme mit sich bringt.
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